Am 4. August 2020 wurde eine neue Beschränkung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese zielt auf die Sensibilisierung der Atemwege und Haut ab, die durch Diisocyanate verursacht werden können, und fordert eine Schulung vor der Verwendung entsprechender Produkte, die Diisocyanate enthalten.
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden neue Schulungsanforderungen für gewerbliche und industrielle Anwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat >0,1 % ab dem 24. August 2023, und danach alle fünf Jahre, verbindlich.
Für PU-Schäume: Zu Soudal Zu illbruck
Für PU-Kleber: Zur Anmeldung
Für Lacke: Zur Anmeldung
Alle gewerblichen oder industriellen Anwender von diisocyanathaltigen Produkten müssen eine Anwenderschulung absolvieren und erhalten daraufhin ein Zertifikat, welches zur weiteren Anwendung berechtigt.
Die Schulungsmaterialien stehen über eine E-Learning-Plattform in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung, sodass alle Benutzer von PU-Produkten geschult und zertifiziert werden können.
Die Online-Schulung wird über Desktop-, Tablet- und Mobilgeräte zugänglich sein. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ein persönliches Zertifikat.
Das Grundlagentraining dauert ca. 40 Minuten und beinhaltet die folgenden Themen:
Je nach Schulung gibt es zusätzliche Trainingsmodule die an das Grundlagentraining anschließen.
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